Starke und belebte Ortskerne nehmen eine Schlüsselfunktion bei der Entwicklung von Gemeinden und Regionen ein.
Im Rahmen des aktuellen Fördercalls können Initiativen zur Bürger:innenbeteiligung mit professioneller Prozessbegleitung gefördert werden, die sich einem der folgenden Themenbereiche zuordnen lassen:
- Steigerung des Bewusstseins für lebendige Orts- und Stadtkerne sowie Begleitung von Maßnahmen für Ortskerne/Stadtkerne mit Bürger:innenbeteiligung
- Erarbeitung themenspezifischer, umsetzungsorientierter Konzepte und integrierter Strategien inkl. Smart Village Schwerpunktsetzung mit Bevölkerungsbeteiligung als kommunale Handlungs- und Entscheidungsgrundlage
- Maßnahmen zur Verringerung von Leerstand und Aufbau eines Leerstands- und Flächenmanagements
- Entwicklung von Maßnahmen u.a. in den Themenbereichen Nahversorgung, nachhaltige Mobilitätslösungen, Freizeit und öffentlicher Raum, Energietransformationsmodelle, Wohnen sowie Verbesserung der lokalen Standortqualität im Kontext der Stärkung von Orts- und Stadtkernen
- Stärkung der Eigenverantwortung für Baukultur in ihrer Dimension als gestaltete Umwelt und gestalteter Raum
- Partizipative Planung und Umsetzungsvorbereitung von bedeutsamen Infrastrukturprojekten inklusive Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur in Zentren
- Partizipative und proaktive Maßnahmen zu Gestaltung, Verdichtung und Nachverdichtung in Orts- und Stadtkernen
- Vernetzung von Einrichtungen und Angeboten sowie Aufbau von Kooperationen zur Ortskernstärkung (Stakeholderebene)
- Maßnahmen zur gezielten Nutzung der Digitalisierung als zentrumsstärkende technische Infrastruktur
Zu diesen Themenfeldern anrechenbare Kosten umfassen jene für Recherche, Analyse, Konzepterstellung, Prozessmoderation, Externe Datenerhebungen (Interviews, Fragebögen, Web-Basierte Befragungen und Beteiligungen, etc.), Umsetzungsvorbereitung und -begleitung, Öffentlichkeitsarbeit sowie für Organisationsaufwand und Personalkosten.
Als Projektträger können steirische Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen auftreten. Die Förderquote beträgt 75 %.
Projekte können ab sofort bis spätestens 13.05.2022 digital bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz
Email: abteilung17@stmk.gv.at
Nähere Informationen und die detaillierte Ausschreibungsunterlage finden Sie hier: