Beim Flächenrecycling werden ehemals genutzte Brachflächen oder Leerstand wieder einer Nutzung zugeführt und somit Bauen „auf der grünen Wiese“ verhindert oder reduziert.
Unterstützte Projekte im Rahmen der Ausschreibung sollen der Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet dienen. Dadurch soll weiterer Flächenverbrauch an Ortsrändern verringert werden.
Förderfähige Kosten beinhalten:
- die Erstellung von Entwicklungskonzepten zur Ermittlung der künftigen Nutzung
- im Rahmen von Entwicklungskonzepten die Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz
- im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes.
Entwicklungskonzepte und damit zusammenhängende Untersuchungen des Untergrundes bzw. der Bausubstanz können beispielsweise in einem gemeinsamen Förderungsansuchen beantragt werden.
Als Projektträger können Gemeinden, Eigentümer:innen von betroffenen Grundstücken und Objekten sowie natürliche und juristische Personen mit Zustimmung der Grundeigentümer:innen auftreten.
Einreichfrist für die nächste Kommissionssitzung am 11. September 2024 ist Freitag 19. Juli 2024. Abwickelnde Stelle ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).
Alle weiteren Infos, inklusive der bei der Einreichung zu berücksichtigenden Unterlagen, finden Sie unter untenstehendem Link!